Das können Sie bei uns lernen

Unsere Leistungen

Wenn Sie sich für die Fahrschule der Joker entscheiden, werden Sie von unserer Kompetenz, unserem Engagement und unserer hohen Verfügbarkeit während Ihrer kompletten Ausbildung profitieren. Auch als angehender Fahrlehrer/in in der Praktikumsphase sind Sie bei uns richtig. Als Ausbildungsfahrschule begleiten wir Sie bis zum erfolgreichen Berufsstart. Was auch immer Sie gerne lernen möchten: Gemeinsam führen wir ihre Ausbildung zum Erfolg. 

FahrAusbildung

(zGm. = zulässige Gesamtmasse)

Führerschein für Krafträder (Klasse A)

A1: Krafträder mit max. Hubraum 125 cm3, max 11 kw, 16 Jahre, dreirädrige Kraftfahrzeuge.

A2: Krafträder mit max. 35 kw . Wer 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1 hat, braucht beim Klassenaufstieg zur Klasse A2 nur eine praktische Prüfung ablegen.

A: Krafträder über 50 cm3, bbH über 45 km/h, ab 24 Jahre. Wer 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 hat, braucht nur eine praktische Prüfung ablegen und das Mindestalter von 20 Jahren. Dreirädrige KFZ mit über 15 kw, ab 21 Jahren.

A80: Beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich. Die Ausbildung sowie die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A. Bei erfolgreicher Ausbildung wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen. Die Führerscheinklasse A2 gilt bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A2 gefahren werden), nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder der Klasse A gefahren werden. 

Führerschein für KraftFAHRZEUGE (Klasse B)

B: Kfz mit zGm. max. 3500 kg, Anhänger bis 750 kg zGm.

B96: Zusatz zur Klasse B, Anhänger über 750 kg zGm. max. zGm. des Zuges 4250 kg.

BE: Kfz Klasse B, Anhänger über 750 kg zGm. bis max. zGm. 3500 kg.

B196: Zusatz zur Klasse B, Kfz der Klasse A1gilt nur in Deutschland, keine Prüfung nur eine  Fahrerschulung in der Fahrschule nötig.

B197: Ausbildung auf Fahrzeugen mit Automatik- und Schaltgetriebe (mindestens 10 Fahrstunden Schaltgetriebe). Prüfung mit einem Auto mit Automatikgetriebe. Hinterher beide Getriebearten fahren dürfen.

Gut zu wissen: Vor dem 19. Jannuar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Jannuar 2033 umgetauscht werden, ab 19. Jannuar 2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Der Führerschein bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Fahrschulbüro.

Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich. 

Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf. Weitere Informationen erhalten Sie im Fahrschulbüro, danke für Ihr Interesse.

Erste-Hilfe-Kurse

Wir bieten in regelmäßigen Abständen Erste-Hilfe-Kurse an. 
Bei Interesse, melden Sie sich bitte im Büro. 

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